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Montag, 28. Januar 2019

In der Schweiz eine Firma gründen: Was gilt es zu beachten?

Von Henri Apell

Die Schweiz ist für Firmen ein attraktiver Standort. Unternehmensgründungen sind mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden, bedürfen allerdings einiger Voraussetzungen.

Bei den zuständigen Stellen müssen Sonderformblätter für den Hauptsitz, die ausgearbeiteten Staturen, Passkopien und Unterschriftenproben eingereicht werden.

Außerdem muss die Einlage des Mindestkapitals nachgewiesen werden. Die Höhe ist je nach Unternehmens- und Beteiligungsform verschieden. Das Verfahren der Unternehmensgründung muss durch einen öffentlich anerkannten Notar beglaubigt werden, um die Authentizität der Gründungsurkunde und der Unterschriften zu bestätigen. Im Anschluss können sofort die Geschäfte aufgenommen und zum Beispiel ein Buchhalter eingestellt und ein Bankkonto eröffnet werden. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Ablauf von Firmengründungen in der Schweiz.

Firmengründungen und Niederlassungen in der Schweiz

Für viele Firmen ist es attraktiv, Ableger in der Schweiz zu gründen. Vor Ort gibt es Unternehmen, die sich auf Unterstützungsleistungen bei Firmengründungen spezialisiert haben. Sie beraten Interessenten und bereiten die Behördengänge und Anmeldungen vor. Insbesondere die für ausländische Investoren erforderlichen Erklärungen werden formuliert und eingereicht. Hier finden Sie ein professionelles Beraterteam in Firmengründung in der Schweiz.

Die Eintragung im Handelsregister

Für die Eintragung eines neuen Unternehmens im Handelsregister müssen die folgenden Unterlagen einem Antrag beigefügt werden: Satzung, Auskunft über den Sitz der Gesellschaft, Stampa-Erklärungsformular, Sozialkapital, Angabe des Gegenstands der Tätigkeit und Unterschriftenproben der Geschäftsführung.

Verschiedene Unternehmensformen

In der Schweiz sind verschiedene Unternehmensformen anerkannt. Wer eine Firmengründung plant, sollte sich überlegen, welche Organisationsform am besten zur Geschäftsidee passt. Grundsätzlich unterscheidet man die folgenden Unternehmensformen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung
  • Offene Handelsgesellschaften
  • Kommanditgesellschaft

Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Die am häufigsten gewählte Form ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wird durch mindestens zwei Teilhaber begründet. Sie müssen ein Anfangskapital von mindesten 20.000 Franken einbringen und haften in der Folge mit diesem Kapitalbetrag. Mindestens einer der Teilhaber muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Die Aktiengesellschaften

Eine Aktiengesellschaft kann in der Schweiz von mindestens drei Teilhabern gegründet werden. Sie müssen als Aktionäre einen Mindestbetrag von 100.000 Franken einbringen. Die Teilhaber haften jeweils in der Größenordnung ihres Anteils. Die Aktiengesellschaft muss ein Vorstand einsetzen, der die Geschäftsführung kontrolliert. Die Manager müssen Anteilseigner des Unternehmens und Schweizer Bürger sein.

Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung ist ein Inhabermodell. In diesem Fall haftet der Gründer allein und in voller Höhe für die Verpflichtungen der Firma. Für die Registrierung einer Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung im Handelsregister ist kein Mindestkapital erforderlich. Allerdings muss ein Jahresumsatz von mindestens 100.000 Franken erzielt werden.

Offene Handelsgesellschaften

Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Unternehmenspartnerschaft von mindestens zwei Mitgliedern. Die Statuten sind in einer Partnerschaftsvereinbarung festzulegen. Es ist kein Mindestkapitaleinsatz vorgesehen, aber die Partner haften in voller Höhe für alle Verbindlichkeiten.

Kommanditgesellschaften

Eine Kommanditgesellschaft kann in der Schweiz von zwei Teilhabern bzw. Partnern gegründet werden. Dabei trägt der eine Partner die volle Haftung, während der Kommanditist nur für den Betrag seiner Einlage haftet.

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