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Dienstag, 29. August 2017

Umschulung und Finanzierungsmöglichkeiten für den Start in einen neuen Beruf

Von Henri Apell

Unter einer Umschulung wird das Erlernen eines neuen Berufes im Erwachsenenalter verstanden. Frauen und Männer entscheiden sich aus den verschiedensten Gründen für eine Umschulung. Oftmals ist das Arbeitsamt an der Entscheidung für den neuen Beruf behilflich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsagentur die Umschulung mit einer Finanzierung unterstützen.

Was ist eine Umschulung?

Unter einer Umschulung wird eine Qualifizierungsmaßnahme für Erwachsene verstanden, die einen neuen Beruf erlernen möchten oder dies aus bestimmten Gründen müssen. Erwachsene, die für eine Umschulung infrage kommen, besitzen in der Regel einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung. Viele von ihnen haben Berufserfahrung und befinden sich im mittleren Lebensalter.

Die Maßnahme wird von der Arbeitsagentur unterstützt. Es gibt viele verschiedene Berufe, in die umgeschult werden kann. Voraussetzung ist immer der Bedarf. Wenn in dem Bereich viele Arbeitskräfte gesucht werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Arbeitsamt die Umschulung genehmigt. Das Ziel der Umschulung ist die Beerdigung der Arbeitslosigkeit durch den Einstieg in einen neuen Beruf.

Dauer der Umschulung

Obwohl bei einer Umschulung ein neuer Beruf erlernt wird, ist die Ausbildungszeit um etwa ein Drittel verkürzt. Dies bedeutet, dass eine Umschulung in einen Beruf, dessen Ausbildungszeit drei Jahre in Anspruch nimmt, zwei Jahre dauert. Dennoch ist die Ausbildung gleichwertig.

Dies kann damit gerechtfertigt werden, dass der Erwachsene bereits über Erfahrungen aus seinem Berufsleben verfügt. Auch werden Schulfächer wie Mathematik, Deutsch oder Englisch als allgemeinbindende Fächer nicht mehr unterrichtet. Die Ausbildung beschränkt sich vollständig auf die Inhalte, die für die Ausübung des Berufes gebraucht werden.

Gründe für eine Umschulung

Für die meisten Umschulungen, die das Arbeitsamt vorschlägt, gibt es mehrere Gründe:

* der Arbeitnehmer kann seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben
* der Arbeitnehmer findet in seinem Beruf keine Arbeit
* die Ausbildung in dem Beruf ist zu lange her
* der Arbeitnehmer wünscht die Umschulung aus persönlichen Gründen

In den meisten Fällen sind schlechte Perspektiven im erlernten Beruf oder gesundheitliche Gründe für eine Umschulung ausschlaggebend. Auch Frauen, die lange ausgesetzt und den Anschluss in ihrem alten Beruf verloren haben, entscheiden sich für eine Umschulung, um wieder ins Arbeitsleben einsteigen zu können, wenn die Kinder groß sind. Da eine Umschulung mit Kosten verbunden sind, wird die Maßnahme beim Vorliegen von rein persönlichen Gründen nicht so einfach genehmigt.

Möglich ist eine Umschulung beispielsweise dann, wenn mit dem erlernten Beruf traumatische Erlebnisse verbunden sind oder wenn die Anforderungen aufgrund des technischen Fortschritts so hoch sind, dass der Arbeitnehmer sie nicht mehr bewältigen kann. Auch die Pflege von Angehörigen, die Betreuung eines Kindes mit Behinderung oder wichtige Gründe können die Genehmigung einer Umschulung beschleunigen.

Unterschied zwischen Umschulung und Weiterbildung

Während in der Umschulung ein vollkommen neuer Beruf erlernt wird, baut die Weiterbildung auf den Kenntnissen in dem erlernten Beruf auf. Es werden neue Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die für die weitere Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.

Finanzierung einer Umschulung

Die Finanzierung der Umschulung kann durch die Arbeitsagentur erfolgen, wenn die Maßnahme entsprechend angeordnet oder mit dem Arbeitsvermittler abgesprochen wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bei der Agentur als arbeitslos gemeldet ist und entsprechende Leistungen bezieht. Weiterhin müssen Gründe vorliegen, die eine Umschulung rechtfertigen. Die Arbeitsagentur bezahlt in diesem Fall die Kosten für die Umschuldung. Der Arbeitslose hat während der Maßnahme Anspruch auf Unterstützung in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes.

Wenn die Befristung für die Zahlung des Arbeitslosengeldes ausläuft, treten Sonderregelungen in Kraft, sodass der Lebensunterhalt des Umschülers gesichert ist.

Alternativ kann eine Umschulung selbst bezahlt werden. Dies ist jedoch teuer und funktioniert in der Regel nur, wenn der Kurs an einer Abendschule oder in einem Fernlehrgang stattfindet. Auf Antrag und unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die individuell an den Lebenslauf angepasst sind, können für die Eigenfinanzierung der Umschulung Förderkredite bewilligt werden.

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